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Kantonale Volksinitiative zur Ergänzung des Luzerner Gesundheitsgesetzes

Vereinsmitgliedschaft



Mitgliedschaft

Auszug aus den Statuten:

3.1
Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die den Zweck des Vereins unterstützen.


3.2

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

3.3
Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod des Mitgliedes.

 




3.3.1

Der Austritt erfolgt auf schriftliche Kündigung auf Ende des Kalenderjahres bis 30. November des laufenden Geschäftsjahres.

3.3.2

Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Vorstandes: Dieser kann ein Mitglied, welches die Interessen des Vereins in ernsthafter Weise verletzt und dadurch dem Verein schadet, ausschliessen. Dem betroffenen Mitglied steht das schriftliche Rekursrecht an der nächsten Jahresversammlung zu.



JA, ich möchte gerne Mitglied werden:

Sie können uns per E-Mail ihre Mitgliedschaft bekanntgeben:

E-Mail: mitglieder@luzerner-naturheilkunde.ch

Bitte geben Sie Ihren Vornamen, Namen, Adresse und Wohnort bekannt. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Es gibt die Möglichkeit als Privatperson oder als juristische Person Mitglied zu werden.

Die Mitgliederbeiträge pro Kalenderjahr sind derzeit wie folgt aufgeteilt:

Fr. 70.00 je Mitglied als Privatperson
Fr. 140.00 je Mitglied als juristische Person

Als Mitglied mit eigener Praxis können Sie sich auch auf die Liste der Praxisadressen setzen lassen.


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Argumente zur Initiative

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