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Kantonale Volksinitiative zur Ergänzung des Luzerner Gesundheitsgesetzes

Geschichte



Geschichte der Luzerner Naturheilkunde


Ein langer Weg im Kampf um Legalität, Anerkennung und Praxisbewilligung

Geschichte der Luzerner Naturheilkunde ()


02.11.2009

Kantonsrat behandelt Initiative und Gegenvorschlag

 

Der Kantonsrat verabschiedet einen Gegenvorschlag, der eine Bewilligungspflicht erst nach vielen Jahren einführen will und lehnt die Initiative mehrheitlich ab. Somit kommen am 13. Juni 2010 sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag zur Volksabstimmung.

07.07.2009

B112 des Regierungsrates mit Gegenvorschlag Bewilligungspflicht

 

Der Regierungsrat erlässt eine neue Botschaft. Darin postuliert er nun selbst die Wiedereinführung der Berufsausübungs-Bewilligung für KomplementärmedizinerInnen. Die Voraussetzung für die Bewilligung soll ein eidg. Diplom sein. Dieses Diplom gibt es aber noch nicht. Als übergangslösung beantragt er deshalb eine Meldepflicht. Das ist unbefriedigend, weil damit auf Jahre hinaus weiterhin jeder eine Naturheilpraxis eröffnen kann – mit oder ohne Ausbildung. Es muss eine bessere übergangslösung her!

06.04.2009

2. Teilerfolg der Initiative – Kantonsrat will einen Gegenvorschlag

 

Viele Einzelgespräche mit verschiedenen Parlamentariern haben dazu geführt, dass die Mehrheit des Kantonsrates die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Berufsausübungs-Bewilligung für NaturheilpraktikerInnen nun selbst begrüsst. Deshalb hat er die Botschaft zu unserer Initiative an den Regierungsrat mit dem Auftrag zurückgewiesen, einen Gegenvorschlag mit einer Bewilligungspflicht auszuarbeiten.

16.12.2008

1. Teilerfolg der Initiative – Wiedereinführung der Abgabekompetenz komplementärmedizinischer Arzneimittel für NaturheilpraktikerInnen

 

Unter dem Druck unserer Initiative erlässt der Regierungsrat am 16. Dezember 2008 die Verordnung Nr. 806b. Mit § 11 wird das Abgaberecht von Heilmitteln für NaturheilpraktikerInnen der Fachrichtungen Homöopathie, TCM und TEN wieder eingeführt.

12.11.2008

GASK veranstaltet ein Hearing zu unserer Initiative

 

Die vorberatende kantonsrätliche Kommission GASK lädt VertreterInnen der Initiative zu einem Hearing ein. Diesen gelingt es, den Kommissionsmit-gliedern die Wichtigkeit einer Berufsausübungsbewilligung für Naturheil-praktikerInnen im Interesse der Qualität und des Patientenschutzes glaubhaft darzulegen.

13.06.2008

Botschaft des Regierungsrates zu unserer Initiative

 

In seiner Botschaft an den Kantonsrat empfiehlt der Regierungsrat unsere Initiative abzulehnen. Die Argumente sind oberflächlich und wenig stichhaltig.

29.06.2007

Einreichung der Initiative „JA zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz“

 

Wenige Wochen nach der Lancierung vom 21. Oktober 2006 waren bereits 4'000 Unterschriften gesammelt. Nach 8 Monaten konnten 8'472 Unterschriften beim Amt für Gemeinden eingereicht werden. Das sind mehr als das Doppelte der gesetzlich nötigen Unterschriften in nur 2/3 der erlaubten Sammelzeit.

2007

Vereinsfusion von HPLU und „JA zur Luzerner Naturheilkunde“

 

Um die Kräfte zu bündeln fusionieren die beiden Vereine HPLU (Verein kantonal approbierter HeilpraktikerInnen Luzern) und „JA zur Luzerner Naturheilkunde“, da sie beide dieselben Ziele verfolgen.

21.10.2006

Lancierung der Initiative „JA zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz“ durch den Verein „JA zur Luzerner Naturheilkunde“

 

Ziele der Initiative:
1. Wiedereinführung der kantonalen Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen der Fachrichtungen Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).
2. Wiedereinführung der Abgabekompetenz von komplementärmedizinischen Arzneimitteln für die unter Punkt 1 erwähnten NaturheilpraktikerInnen.

9/2006

Kanton behindert Lancierung der Initiative

 

Das Gesundheitsdepartement (GSD) behindert uns bei der Lancierung unserer Initiative. Anlässlich der obligatorischen rechtlichen Vorprüfung werden uns mehrere Textänderungen im Argumentationsteil auf der Rückseite des Initiativebogens aufgezwungen. Auch wird versucht, den Teil 2 der initiative zu verhindern, indem das GSD erneut behauptet, der Kanton könne uns die Kompetenz zur Arzneimittelabgabe gemäss Bundesrecht gar nicht erteilen.

05.09.2006

Gründung des Vereins „JA zur Luzerner Naturheilkunde“

 

Mitglieder des HPLU und unabhängige NaturheilpraktikerInnen gründen den Verein „JA zur Luzerner Naturheilkunde“.
Ziel des neuen Vereins ist die Erhaltung und die gesetzliche Verankerung der nichtärztlichen Naturheilkunde im Kanton Luzern.
Der Verein steht allen offen: NaturheilpraktikerInnen, PatientenInnen und Freunden der Naturheilkunde.

9/2005

Neues Gesundheitsgesetz; Referendum Ja oder Nein?

 

NaturheilpraktikerInnen verzichten auf ein Referendum, weil

  • das neue Gesundheitsgesetz Verbesserungen in den Bereichen Raucherprävention, Patientenrechte und Organentnahmen vorsieht.

  • das Referendum nicht garantiert, dass die Anliegen der kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen in der richtigen Art im neuen Gesetz verankert würden (nur Gesetzesinitiative ermöglicht korrekte Umsetzung unserer Anliegen).

13.09.2005

Grossrat verabschiedet neues Gesundheitsgesetz: Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen abgeschafft

 

Trotz heftigen Diskussionen im Rat und vielen skeptischen Stimmen votiert die Mehrheit des Grossen Rates für die Abschaffung der Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen. Damit ist auch besiegelt, dass die NaturheilpraktikerInnen ab Ende 2008 die von ihnen verwendeten Naturheilmittel nicht mehr abgeben dürfen.

19.10.2004

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Entwurf eines neuen Gesundheitsgesetzes

 

Im Entwurf zum neuen Gesundheitsgesetz schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, die Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen aufzuheben.
Damit beginnt eine intensive Gesprächsarbeit des HPLU mit den  Mitgliedern der vorberatenden Grossratskommission (GASK), vielen Grossräten und Grossrätinnen und Vertretern der Presse.

2002

Petition mit 10'000 Unterschriften eingereicht, aber ohne Folge

 

Der HPLU reicht die „Petition zur Qualitätssicherung der Naturheilpraktik“ mit 10'000 Unterschriften ein. Damit reagieren die NaturheilpraktikerInnen auf die neuen Tendenzen des Gesundheits- und Sozialdepartementes (GSD), die Berufsausübungsbewilligung abzuschaffen. Bei der Ausarbeitung des neuen Gesundheitsgesetzes werden die Forderungen der von 10'000 Personen unterzeichneten Petition nicht berücksichtigt.

2001

Gesundheitsdepartement ändert seine Meinung: Verzicht auf die Berufsausübungsbewilligung im neuen Gesundheitsgesetz vorgesehen

 

Argumentiert wird mit politischen und finanziellen Gründen.

22.01.2001

Das Gesundheitsdepartement (GSD) hält an der Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen fest

 

Mit der Begründung, die Berufstätigkeit der NaturheilpraktikerInnen sei mit einer gewissen Gefährdung für die Bevölkerung verbunden, und sei deshalb durch den Kanton zu bewilligen (Brief von Regierungsrat Markus Dürr vom 22. Januar 2001, in welchem er vom „Schutz vor Scharlatanerie“ spricht), hält das GSD an der Berufsausübungsbewilligung fest.

2000

Verzicht des GSD auf Zusammenarbeit mit dem Berufsverband

 

Die Regelung über die Zulassung der NaturheilpraktikerInnen soll im neuen Gesundheitsgesetz überarbeitet werden. Frühzeitig bot der HPLU als Vertreter der Direktbetroffenen dem Gesundheitsdepartement (GSD) seine Mithilfe bei der Ausarbeitung der neuen gesetzlichen Regelung an. Obwohl vom GSD zuerst zugesagt, verzichtet dieses dann auf eine Zusammenarbeit mit unseren Berufsvertretern.

1999

Klaus Fellmann tritt als Regierungsrat zurück. Neu wird Markus Dürr gewählt

 

Sofort nach der Wahl meldet sich der HPLU beim neugewählten Regierungsrat Markus Dürr und bittet diesen um ein Gespräch. Im Verlaufe dieses Gesprächs zeichnet sich bereits ab, dass der neue Regierungsrat eine andere Haltung gegenüber den Naturheilkundigen einnimmt als Klaus Fellmann.

23.09.1998

Gründung des „Verein der kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen Luzern“ (HPLU)

 

Einladung für den 23.9.1998 durch Ehemalige Mitglieder der „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit“ an die kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen des Kantons Luzern.
Ziel: Ausarbeitung des Berufsbildes „Naturheilpraktiker“, fachlicher Austausch untereinander und Kontakt mit Behörden, Krankenkassen und Medien.

1996

Auflösung der „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit Luzern“

 

Nachdem die IG ihr Ziel, die Legalisierung der Naturheilpraktik im Kanton Luzern, erreicht und sich die neue Praxis gut  eingespielt hat, löst sich die IG wieder auf, weil ihr Zweck erfüllt ist.

1992

Gründung „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit Luzern“

 

Das Ziel der IG ist die Legalisierung der Naturheilpraktik im Kanton Luzern. Dank der kompetenten Erarbeitung von Grundlagen, dem intensiven Kontakt zum Gesundheitsdepartement, verschiedenen Gesprächen mit Herrn Regie­rungs­rat Klaus Fellmann und dessen offenem Ohr für unsere Anliegen wurde das Ausüben der Naturheilpraktik im Kanton Luzern legalisiert. Mit departe­mentalen Richtlinien beschritt der Kanton Luzern einen neuen Weg. Erstmals in der Schweiz wurden Ausbildungen von NaturheilpraktikernInnen überprüft, um neu auf dieser Basis Berufsausübungsbewilligungen auszusprechen.


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