02.11.2009 |
Kantonsrat behandelt Initiative und Gegenvorschlag |
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Der Kantonsrat verabschiedet einen Gegenvorschlag, der eine Bewilligungspflicht
erst nach vielen Jahren einführen will und lehnt die Initiative mehrheitlich
ab. Somit kommen am 13. Juni 2010 sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag
zur Volksabstimmung. |
07.07.2009 |
B112 des Regierungsrates mit Gegenvorschlag Bewilligungspflicht |
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Der Regierungsrat erlässt eine neue Botschaft. Darin postuliert er
nun selbst die Wiedereinführung der Berufsausübungs-Bewilligung für KomplementärmedizinerInnen.
Die Voraussetzung für die Bewilligung soll ein eidg. Diplom sein. Dieses
Diplom gibt es aber noch nicht. Als übergangslösung beantragt er deshalb
eine Meldepflicht. Das ist unbefriedigend, weil damit auf Jahre hinaus
weiterhin jeder eine Naturheilpraxis eröffnen kann – mit oder ohne Ausbildung.
Es muss eine bessere übergangslösung her! |
06.04.2009 |
2. Teilerfolg der Initiative – Kantonsrat will einen Gegenvorschlag |
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Viele Einzelgespräche mit verschiedenen Parlamentariern haben dazu
geführt, dass die Mehrheit des Kantonsrates die Notwendigkeit der Wiedereinführung
der Berufsausübungs-Bewilligung für NaturheilpraktikerInnen nun selbst
begrüsst. Deshalb hat er die Botschaft zu unserer Initiative an den Regierungsrat
mit dem Auftrag zurückgewiesen, einen Gegenvorschlag mit einer Bewilligungspflicht
auszuarbeiten. |
16.12.2008 |
1. Teilerfolg der Initiative – Wiedereinführung der Abgabekompetenz
komplementärmedizinischer Arzneimittel für NaturheilpraktikerInnen |
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Unter dem Druck unserer Initiative erlässt der Regierungsrat am 16.
Dezember 2008 die Verordnung Nr. 806b. Mit § 11 wird das Abgaberecht
von Heilmitteln für NaturheilpraktikerInnen der Fachrichtungen Homöopathie,
TCM und TEN wieder eingeführt. |
12.11.2008 |
GASK veranstaltet ein Hearing zu unserer Initiative |
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Die vorberatende kantonsrätliche Kommission GASK lädt VertreterInnen
der Initiative zu einem Hearing ein. Diesen gelingt es, den Kommissionsmit-gliedern
die Wichtigkeit einer Berufsausübungsbewilligung für Naturheil-praktikerInnen
im Interesse der Qualität und des Patientenschutzes glaubhaft darzulegen. |
13.06.2008 |
Botschaft des Regierungsrates zu unserer Initiative |
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In seiner Botschaft an den Kantonsrat empfiehlt der Regierungsrat unsere
Initiative abzulehnen. Die Argumente sind oberflächlich und wenig stichhaltig. |
29.06.2007 |
Einreichung der Initiative „JA zur Luzerner Naturheilkunde
– Für Qualität und Kompetenz“ |
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Wenige Wochen nach der Lancierung vom 21. Oktober 2006 waren bereits
4'000 Unterschriften gesammelt. Nach 8 Monaten konnten 8'472 Unterschriften
beim Amt für Gemeinden eingereicht werden. Das sind mehr als das Doppelte
der gesetzlich nötigen Unterschriften in nur 2/3 der erlaubten Sammelzeit. |
2007 |
Vereinsfusion von HPLU und „JA zur Luzerner Naturheilkunde“ |
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Um die Kräfte zu bündeln fusionieren die beiden Vereine HPLU (Verein
kantonal approbierter HeilpraktikerInnen Luzern) und „JA zur Luzerner
Naturheilkunde“, da sie beide dieselben Ziele verfolgen. |
21.10.2006 |
Lancierung der Initiative „JA zur Luzerner Naturheilkunde –
Für Qualität und Kompetenz“ durch den Verein „JA zur Luzerner Naturheilkunde“ |
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Ziele der Initiative:
1. Wiedereinführung der kantonalen Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen
der Fachrichtungen Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und
Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).
2. Wiedereinführung der Abgabekompetenz von komplementärmedizinischen Arzneimitteln
für die unter Punkt 1 erwähnten NaturheilpraktikerInnen. |
9/2006 |
Kanton behindert Lancierung der Initiative |
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Das Gesundheitsdepartement (GSD) behindert uns bei der Lancierung unserer
Initiative. Anlässlich der obligatorischen rechtlichen Vorprüfung werden
uns mehrere Textänderungen im Argumentationsteil auf der Rückseite des
Initiativebogens aufgezwungen. Auch wird versucht, den Teil 2 der initiative
zu verhindern, indem das GSD erneut behauptet, der Kanton könne uns die
Kompetenz zur Arzneimittelabgabe gemäss Bundesrecht gar nicht erteilen. |
05.09.2006 |
Gründung des Vereins „JA zur Luzerner Naturheilkunde“ |
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Mitglieder des HPLU und unabhängige NaturheilpraktikerInnen gründen
den Verein „JA zur Luzerner Naturheilkunde“.
Ziel des neuen Vereins ist die Erhaltung und die gesetzliche Verankerung der
nichtärztlichen Naturheilkunde im Kanton Luzern.
Der Verein steht allen offen: NaturheilpraktikerInnen, PatientenInnen und Freunden
der Naturheilkunde. |
9/2005 |
Neues Gesundheitsgesetz; Referendum Ja oder Nein? |
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NaturheilpraktikerInnen verzichten auf ein Referendum, weil
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das neue Gesundheitsgesetz Verbesserungen in den Bereichen Raucherprävention,
Patientenrechte und Organentnahmen vorsieht.
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das Referendum nicht garantiert, dass die Anliegen der kantonal
approbierten NaturheilpraktikerInnen in der richtigen Art im neuen
Gesetz verankert würden (nur Gesetzesinitiative ermöglicht korrekte
Umsetzung unserer Anliegen).
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13.09.2005 |
Grossrat verabschiedet neues Gesundheitsgesetz: Berufsausübungsbewilligung
für NaturheilpraktikerInnen abgeschafft |
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Trotz heftigen Diskussionen im Rat und vielen skeptischen Stimmen votiert
die Mehrheit des Grossen Rates für die Abschaffung der Berufsausübungsbewilligung
für NaturheilpraktikerInnen. Damit ist auch besiegelt, dass die NaturheilpraktikerInnen
ab Ende 2008 die von ihnen verwendeten Naturheilmittel nicht mehr abgeben
dürfen. |
19.10.2004 |
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Entwurf
eines neuen Gesundheitsgesetzes |
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Im Entwurf zum neuen Gesundheitsgesetz schlägt der Regierungsrat dem
Grossen Rat vor, die Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen
aufzuheben.
Damit beginnt eine intensive Gesprächsarbeit des HPLU mit den Mitgliedern der
vorberatenden Grossratskommission (GASK), vielen Grossräten und Grossrätinnen
und Vertretern der Presse. |
2002 |
Petition mit 10'000 Unterschriften eingereicht, aber ohne Folge |
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Der HPLU reicht die „Petition zur Qualitätssicherung der Naturheilpraktik“
mit 10'000 Unterschriften ein. Damit reagieren die NaturheilpraktikerInnen
auf die neuen Tendenzen des Gesundheits- und Sozialdepartementes (GSD),
die Berufsausübungsbewilligung abzuschaffen. Bei der Ausarbeitung des
neuen Gesundheitsgesetzes werden die Forderungen der von 10'000 Personen
unterzeichneten Petition nicht berücksichtigt. |
2001 |
Gesundheitsdepartement ändert seine Meinung: Verzicht auf die
Berufsausübungsbewilligung im neuen Gesundheitsgesetz vorgesehen |
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Argumentiert wird mit politischen und finanziellen Gründen. |
22.01.2001 |
Das Gesundheitsdepartement (GSD) hält an der Berufsausübungsbewilligung
für NaturheilpraktikerInnen fest |
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Mit der Begründung, die Berufstätigkeit der NaturheilpraktikerInnen
sei mit einer gewissen Gefährdung für die Bevölkerung verbunden, und
sei deshalb durch den Kanton zu bewilligen (Brief von Regierungsrat Markus
Dürr vom 22. Januar 2001, in welchem er vom „Schutz vor Scharlatanerie“
spricht), hält das GSD an der Berufsausübungsbewilligung fest. |
2000 |
Verzicht des GSD auf Zusammenarbeit mit dem Berufsverband |
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Die Regelung über die Zulassung der NaturheilpraktikerInnen soll im
neuen Gesundheitsgesetz überarbeitet werden. Frühzeitig bot der HPLU
als Vertreter der Direktbetroffenen dem Gesundheitsdepartement (GSD)
seine Mithilfe bei der Ausarbeitung der neuen gesetzlichen Regelung an.
Obwohl vom GSD zuerst zugesagt, verzichtet dieses dann auf eine Zusammenarbeit
mit unseren Berufsvertretern. |
1999 |
Klaus Fellmann tritt als Regierungsrat zurück. Neu wird Markus
Dürr gewählt |
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Sofort nach der Wahl meldet sich der HPLU beim neugewählten Regierungsrat
Markus Dürr und bittet diesen um ein Gespräch. Im Verlaufe dieses Gesprächs
zeichnet sich bereits ab, dass der neue Regierungsrat eine andere Haltung
gegenüber den Naturheilkundigen einnimmt als Klaus Fellmann. |
23.09.1998 |
Gründung des „Verein der kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen
Luzern“ (HPLU) |
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Einladung für den 23.9.1998 durch Ehemalige Mitglieder der „IG zur
Förderung ganzheitlicher Gesundheit“ an die kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen
des Kantons Luzern.
Ziel: Ausarbeitung des Berufsbildes „Naturheilpraktiker“, fachlicher Austausch
untereinander und Kontakt mit Behörden, Krankenkassen und Medien. |
1996 |
Auflösung der „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit Luzern“ |
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Nachdem die IG ihr Ziel, die Legalisierung der Naturheilpraktik im
Kanton Luzern, erreicht und sich die neue Praxis gut eingespielt hat,
löst sich die IG wieder auf, weil ihr Zweck erfüllt ist. |
1992 |
Gründung „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit Luzern“ |
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Das Ziel der IG ist die Legalisierung der Naturheilpraktik im Kanton
Luzern. Dank der kompetenten Erarbeitung von Grundlagen, dem intensiven
Kontakt zum Gesundheitsdepartement, verschiedenen Gesprächen mit Herrn
Regierungsrat Klaus Fellmann und dessen offenem Ohr für unsere Anliegen
wurde das Ausüben der Naturheilpraktik im Kanton Luzern legalisiert.
Mit departementalen Richtlinien beschritt der Kanton Luzern einen neuen
Weg. Erstmals in der Schweiz wurden Ausbildungen von NaturheilpraktikernInnen
überprüft, um neu auf dieser Basis Berufsausübungsbewilligungen auszusprechen. |

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