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Initiativtext



Initiativtext

 


(klicken Sie auf das Bild)Der Unterschriftenbogen und die Argumente zur Initiative

Der Initiativtext steht auf dem Unterschriftenbogen im oberen Teil.

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. Argumente zur Initiative
. Unterschriftenbogen


Der Text wurde im
Luzerner Kantonsblatt
am 21. Oktober 2006 wie folgt veröffentlicht:


Publikation nach Art. 135 Absatz 4 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988

Kantonale Volksinitiative "Ja zur Luzerner Naturheilkunde - für Qualität und Kompetenz"

Gestützt auf Art. 41bis der Staatsverfassung stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons Luzern folgendes Initiativbegehren auf änderung des Gesundheitsgesetzes in der Form einer allgemeinen Anregung:

"Wer unter eigener fachlichen Verantwortung und gewerbsmässig in Traditioneller
Europäischer Naturheilkunde (TEN), Homöopathie oder Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) tätig ist, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung. Er oder sie erhält auf entsprechendes Gesuch hin eine Bewilligung zur Abgabe bestimmter Arzneimittelgruppen wie komplementär- medizinischer Arzneimittel aus den Abgabekategorien C und D und zur Führung einer Privatapotheke, wenn er oder sie über eine kantonal (gemäss HMG Art. 25 Abs. 5) oder eidgenössisch anerkannte Ausbildung verfügt. Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung. Er kann weitere Therapeuten der Komplementärmedizin zur Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln ermächtigen".

Ablauf der Sammlungsfrist: 20. Oktober 2007.


Luzern, 17. Oktober 2006


Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern
Amt für Gemeinden

Luzerner Kantonsblatt Nr. 42 vom 21. Oktober 2006



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