Initiativtext
|
|
(klicken Sie auf das Bild)
|
Der Initiativtext steht auf dem Unterschriftenbogen im oberen Teil.
Klicken Sie auf's Bild:
. Argumente zur Initiative
. Unterschriftenbogen
Der Text wurde im
Luzerner Kantonsblatt
am 21. Oktober 2006 wie folgt veröffentlicht: |
Publikation nach Art. 135 Absatz 4 des Stimmrechtsgesetzes
vom 25. Oktober 1988
Kantonale Volksinitiative "Ja zur Luzerner Naturheilkunde - für Qualität und Kompetenz"
Gestützt auf Art. 41bis der Staatsverfassung stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten
des Kantons Luzern folgendes Initiativbegehren auf änderung des Gesundheitsgesetzes
in der Form einer allgemeinen Anregung:
"Wer unter eigener fachlichen Verantwortung und gewerbsmässig in Traditioneller
Europäischer Naturheilkunde (TEN), Homöopathie oder Traditioneller Chinesischer
Medizin (TCM) tätig ist, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung. Er oder sie erhält
auf entsprechendes Gesuch hin eine Bewilligung zur Abgabe bestimmter Arzneimittelgruppen
wie komplementär- medizinischer Arzneimittel aus den Abgabekategorien
C und D und zur Führung einer Privatapotheke, wenn er oder sie über eine kantonal
(gemäss HMG Art. 25 Abs. 5) oder eidgenössisch anerkannte Ausbildung verfügt.
Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung. Er kann weitere Therapeuten
der Komplementärmedizin zur Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln
ermächtigen".
Ablauf der Sammlungsfrist: 20. Oktober 2007.
Luzern, 17. Oktober 2006
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern
Amt für Gemeinden
Luzerner Kantonsblatt Nr. 42 vom 21. Oktober 2006
|