Kantonale Volksinitiative zur Ergänzung des Luzerner Gesundheitsgesetzes
NEIN zum Gegenvorschlag
Ein NEIN zum Gegenvorschlag ist wichtig!
Der Gegenvorschlag des Kantonsrates zementiert die
heute unbefriedigende Situation. Statt einer Praxisbewilligung soll
auf Jahre hinaus nur eine Meldepflicht gelten. Dies, obwohl der Kantonsrat
erkannt hat, dass die Wiedereinführung der Praxisbewilligung wichtig ist. Trotzdem
will er damit zuwarten, bis ein eidgenössisches Diplom in Komplementärmedizin
existiert. Doch bis zu dessen Einführung dauert es mindestens 6 bis 10 Jahre
– und bis es in der Praxis umgesetzt sein wird, verstreicht noch mehr Zeit.
Bis dahin soll gemäss Gegenvorschlag eine blosse Meldepflicht gelten.
Da
an eine Meldepflicht keine fachlichen Anforderungen geknüpft sind, kann im
Kanton Luzern weiterhin jede und jeder eine Naturheilpraxis eröffnen, auch
ohne Ausbildung, und gewerbsmässig kranke Menschen behandeln! Eine Meldepflicht
bringt nur zusätzliche Kosten und keinen Nutzen!
Mit der Annahme der Initiative
kann die Praxisbewilligung sofort und kostengünstig wieder eingeführt werden. Der Kanton kann sich, wie andere Kantone auch, auf bestehende und bewährte
Qualitätslabel in der Naturheilkunde abstützen. Das sichert die Behandlungsqualität
und den Patientenschutz in der Naturheilkunde auch in den kommenden 10 Jahren!
Ein NEIN zum Gegenvorschlag ist wichtig,
-
weil es unsinnig ist, ein Gesetz
zu beschliessen, das in den nächsten 10 Jahren gar nicht umgesetzt werden
kann, weil an eine Meldepflicht keine fachlichen Anforderungen geknüpft
sind,
-
weil er mit dem Patientenschutz nicht Ernst macht,
-
weil er die
Behandlungsqualität in der Naturheilkunde nicht sichert,
-
weil er ein wichtiges
Anliegen auf die lange Bank schiebt,
-
weil er verhindert, dass die Praxisbewilligung
sofort und kostengünstig auf der Basis eines bestehenden Qualitätslabels
wieder eingeführt wird,
-
weil er nur zusätzliche Kosten und keinen Nutzen
bringt.
Lesen Sie dazu folgende Informationen:
Argumentationsblatt "Meldepflicht"
Medienmitteilung vom
2. November 2009
NEIN
zum Gegenvorschlag
|